KANZLEI FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND VERGABERECHT
BERATUNG. VERFAHRENSBEGLEITUNG. PROZESSVERTRETUNG.
Herzlich Willkommen auf meiner Internetseite. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts treffen Unternehmen und Privatleute auf den Staat und seine öffentliche Verwaltung, etwa in den Bereichen des Vergabe- und EU-Beihilferechts und des Bau- und Umweltrechts. Öffentlich-rechtliche Vorgaben werden durch behördliche Verfahren und Entscheidungen durchgesetzt. Dies führt nicht selten zu Rechtsunsicherheit und zu Streit und damit im Ergebnis zu höheren Kosten und Verzögerungen bei der Verwirklichung von Vorhaben. Ich unterstütze als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit vielen Jahren nationale und internationale Unternehmen und die öffentliche Verwaltung in wesentlichen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Ich biete Ihnen eine erprobt gute und garantiert persönliche anwaltliche Beratung. Sie erhalten von mir durchdachte und klare Antworten auf Ihre Fragen und pragmatische Vorschläge zum Umgang mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.
Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr Oliver FreitagMandanten
Unternehmen
Energiewirtschaft
Immobilienwirtschaft
Öffentliche Verwaltung
Privatleute
Schwerpunkte
Immobilien, Projektentwicklung und Nachbarschaft
Ich berate Grundstücks- und Wohnungseigentümer in allen Fragen rund um die Immobilie. Darüber hinaus unterstütze ich private und gewerbliche Investoren, Projektentwickler und Architekten beim Immobilienerwerb und bei der Verwirklichung von neuen oder geänderten Nutzungen. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung und Verhandlung von Immobilienkauf- und Nutzungsverträgen sowie städtebaulichen Verträgen mit der Gemeinde, die Beschaffung von Baurecht im Rahmen von Baugenehmigungs- und kommunalen Bebauungsplanverfahren und die rechtssichere Erledigung von Nachbarbeschwerden.
Zulassung von Bau- und Infrastrukturvorhaben
Ich berate in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für private und gewerbliche Bauvorhaben und für Infrastrukturvorhaben. Dazu gehört die Koordination zwischen den Trägern des Vorhabens und der Genehmigungsbehörde sowie den beigezogenen Fachgutachtern, die Prüfung von Antragsunterlagen und Einwendungen, die von Nachbarn und Umweltverbänden gegen ein Vorhaben erhoben werden sowie die Vorbereitung behördlicher Entscheidungen. Meinen Mandanten stehe ich in Erörterungsterminen und in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten zur Seite.
Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
Ich berate Bieter und öffentliche Auftraggeber in allen Fragen des nationalen und europäischen Vergaberechts und ich begleite meine Mandanten in allen Phasen eines Vergabeverfahrens. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung der Frage, ob eine Auftragsvergabe überhaupt in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt und welche Vorgaben für das jeweilige Vergabeverfahren gelten. Bieter unterstütze ich etwa bei der Vorbereitung und Einreichung von Angeboten und beim Abfassen von Rügen wegen Fehlern im Vergabeverfahren. Für öffentliche Auftraggeber übernehme ich etwa die Vorbereitung von Vergabeunterlagen und die Prüfung von Angeboten sowie den Umgang mit Rügen. Meinen Mandanten stehe ich darüber hinaus in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zur Seite.
Öffentliche Fördermittel und EU-Beihilferecht
Ich berate die öffentliche Hand und ihre mit öffentlichen Geldern finanzierten Unternehmen zu den Vorgaben des europäischen Beihilferechts. Dazu gehört beispielsweise die Ermittlung beihilferechtlich relevanter Finanzierungen und sonstiger Sachverhalte, die Prüfung einschlägiger beihilferechtlicher Rechtfertigungstatbestände und erforderlichenfalls die Unterstützung in Verfahren bei der EU-Kommission. Private Unternehmen, die Fördermittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch nehmen möchten, unterstütze ich unter anderem bei der Vorbereitung und Erstellung von Antragsunterlagen, bei der Erfüllung von Förderauflagen und bei dem Verwendungsnachweis. Ich stehe Unternehmen in Rechtsbehelfsverfahren zur Seite, wenn der Fördermittelgeber beispielsweise die Rückzahlung von Fördermitteln verlangt.
Staatliche Entschädigung und Amtshaftung
Ich berate Unternehmen und Privatleute und die öffentliche Verwaltung zu Fragen staatlicher Entschädigungsleistungen. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Staat wegen rechtswidriger oder verzögerter behördlicher Verfahren und Entscheidungen. Die öffentliche Verwaltung und ihre Versicherungen vertrete ich bei der Abwehr von Ansprüchen, etwa Amtshaftungsprozessen.